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Tauchumgebung Weiter

Der Vagoweiher

Der Vagoweiher ist künstlich entstanden durch den Kiesabbau.Die maximale Tiefe liegt bei etwa 12 Metern.Der Weiher ist bekannt für seine grosse Artenfielfalt an Pflanzen und Tieren.Leider ist das tauchen nur mit einer Bewilligung erlaubt.Wenn du eine der raren Bewilligungen erlangt hast beachte dass du nur den Parkplatz Westlich des Weihers an der Bahnlinie benutzen darfst.

 

Vertrag für Tauchbewilligung im Vago Weiher

zwischen

Verein Vago - Weiher Sub Team 76 SUSV - Umweltkommission
Häuseren - Wigoltingen
Herbert Heuscher
Markus Zehnder Sektion Bodensee
Erich Strickler
Bändlistrasse 4 Hofäckerstrasse 8 Neuhofstrasse 75
8556 Wigoltingen 9524 Zuzwil 8590 Romanshorn

 

Grundlage:

Grundsätzlich ist der Vago Weiher mit einem Tauchverbot belegt.

Tauchbewilligung:

- Das Tauchen im Vago Weiher ist nur mit einer Bewilligungskarte, zu unten stehenden Zeiten erlaubt.

Ab 1. Oktober bis 31. März Tag und Nacht

und

Ab 1. April bis 30. September nur nachts ab 21.00 Uhr

- Die Bewilligungskarte muss gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein.
- Das Fahrzeug ist ordentlich auf dem Parkplatz " Westseite " abzustellen.
- Die Wiese darf nur zu Fuss überquert werden.
- Auf dem Tauchplatz dürfen keine Kompressoren aufgestellt und betrieben werden.
- Das Campieren ist verboten.
- Anzahl Bewilligungskarten = 10
- Das Tauchen im Vago - Weiher geschieht auf eigene Verantwortung. Der Verein Vago - Weiher sowie     die Firma Vago lehnen jegliche Verantwortung ab.
- Feste Bewilligungskarten ( Gelb - Rot - Grün) werden an 5 - 7 Tauchclubs der Region abgegeben. Die      autorisierten Clubs müssen Mitglieder des SUSV sein.
- Reserve-Bewilligungskarten (Gelb - Grün - Blau) verwaltet das Sub Team 76. Sie werden nur für einzelne Tauchtrips, tageweise abgegeben.

Kontaktperson: Mitglied der Umweltkommission SUSV Region Ostschweiz

Markus Zehnder
Hofäckerstrasse 8
9524 Zuzwil

Tel. P 071 / 944 27 71 Tel. G 01 / 930 24 62

- Die erteilten Bewilligungen können bei fehlbarem Verhalten durch den Weiherwart oder durch die Umweltkommission des SUSV eingezogen werden.
- Der Vertrag ist in Zweijahresabständen zu erneuern.
- Die mit Bewilligungen ausgestatteten Vereine verpflichten sich, für das Entgegen-kommen des Vereins Vago - Weiher, für Einsätze unter Wasser, so z.B. Grundreinigung, Suchtauchgänge etc. zur Verfügung zu stehen. (Kontakt Sub Team 76)
- Die tauchberechtigten Vereine sind für das Anbringen sauberer Tauchverbotstafeln, in Absprache mit dem Trägerverein verantwortlich.

Es zeichnen für die Vereine am 1. Juni 1997:

Verein Vago - Weiher

Sub Team 76

SUSV - Umweltkommission

Herbert Heuscher

Markus Zehnder

Erich Strickler